AGB Ticketverkauf

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Ticketkauf und den Besuch von Veranstaltungen der Gaswerk Eventbar GmbH, Bahnhofstrasse 180B, 6423 Seewen, nachfolgend «Veranstalterin» genannt.

Die AGB gelten für sämtliche Eintrittstickets, die über Eventfrog oder andere von der Veranstalterin autorisierte Verkaufsstellen erworben werden.

Mit dem Kauf eines Tickets akzeptiert die Käuferin bzw. der Käufer diese AGB.

2. Vertragsverhältnis und Ticketkauf

Der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung kommt zwischen der Käuferin bzw. dem Käufer und der Veranstalterin zustande. Eventfrog und andere Verkaufsstellen handeln als Vermittlerinnen im Namen der Veranstalterin.

Tickets können über die von der Veranstalterin bezeichneten offiziellen Verkaufsstellen erworben werden. Für die Abwicklung des Ticketkaufs und die von Eventfrog erbrachten Dienstleistungen gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Eventfrog.

Das Ticket berechtigt zum einmaligen Besuch der darauf bezeichneten Veranstaltung und ist nur für die angegebene Veranstaltung, das Datum und – sofern angegeben – die entsprechende Kategorie bzw. den entsprechenden Bereich gültig.

Die Veranstalterin kann für einzelne Veranstaltungen besondere Einlassbedingungen und Altersvorgaben festlegen. Diese werden bei der jeweiligen Veranstaltung angegeben und sind einzuhalten.

3. Umtausch, Rückerstattung und Weiterverkauf

Gekaufte Tickets können weder umgetauscht noch zurückgegeben werden. Vorbehalten bleiben die Ziffern 5 bis 7.

Bei einer Verhinderung der Ticketinhaberin bzw. des Ticketinhabers besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

Ein Weiterverkauf oder eine Übertragung des Tickets an eine andere Person begründet gegenüber der Veranstalterin keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz.

Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets ist untersagt. Die Veranstalterin behält sich vor, Tickets, die auf dem Sekundärmarkt (z. B. Viagogo, Ricardo oder vergleichbaren Plattformen) mit Preisaufschlag angeboten werden, zu sperren oder ersatzlos zu stornieren, soweit dies rechtlich zulässig ist.

4. Ticketversicherung

Sofern beim Ticketkauf eine Ticketversicherung angeboten und abgeschlossen wurde, richtet sich eine Erstattung im Verhinderungsfall ausschliesslich nach den Bedingungen und dem Deckungsumfang dieser Versicherung.

Ob ein Verhinderungsgrund versichert ist und eine Erstattung erfolgt, entscheidet der jeweilige Versicherungsanbieter nach Massgabe seiner Versicherungsbedingungen. Die Veranstalterin selbst leistet im Verhinderungsfall keine Erstattung.

Die Geltendmachung eines versicherten Ereignisses hat direkt beim zuständigen Versicherungsanbieter und innerhalb der dort vorgesehenen Fristen zu erfolgen.

5. Absage einer Veranstaltung und höhere Gewalt

Wird eine Veranstaltung abgesagt, informiert die Veranstalterin die Ticketinhaberinnen und Ticketinhaber über das weitere Vorgehen.

Bei einer ersatzlosen Absage wird der auf dem Ticket ausgewiesene Eintrittspreis zurückerstattet. Dies gilt auch, wenn die Absage auf höhere Gewalt zurückgeht, namentlich auf Unwetter, behördliche Anordnungen, Pandemien, Strom- oder Infrastrukturausfälle oder den kurzfristigen Ausfall der Künstlerinnen und Künstler.

[Gebühren: Regelung nach Abklärung mit Eventfrog einsetzen, z. B. «Die Servicegebühr von Eventfrog wird ebenfalls zurückerstattet.» oder «Die Servicegebühr von CHF X pro Ticket wird nicht zurückerstattet.»]

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder anderen Folgekosten, sind bei einer Absage aus Gründen höherer Gewalt ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

6. Verschiebung einer Veranstaltung

Wird eine Veranstaltung auf ein neues Datum verschoben, behalten die bereits gekauften Tickets ihre Gültigkeit für das Ersatzdatum.

Wer das Ersatzdatum nicht wahrnehmen kann, kann innert 14 Tagen nach Bekanntgabe des neuen Datums die Rückerstattung des Ticketpreises verlangen. Das Vorgehen wird mit der Mitteilung über die Verschiebung bekanntgegeben. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Ticket als für das Ersatzdatum angenommen.

7. Programmänderungen

Die Veranstalterin kann aus organisatorischen, technischen, sicherheitsrelevanten oder anderen sachlich gerechtfertigten Gründen Änderungen am Programm, an der Besetzung, an den Veranstaltungszeiten oder am Ablauf vornehmen.

Unwesentliche Änderungen, etwa angepasste Zeiten, ein geänderter Ablauf oder der Wechsel eines Supportacts, begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Bei wesentlichen Änderungen, namentlich dem Ausfall des angekündigten Hauptacts oder einer Verlegung an einen anderen Ort ausserhalb der Gemeinde Schwyz, gilt Ziffer 6 sinngemäss: Wer die Veranstaltung unter diesen Umständen nicht besuchen möchte, kann innert 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung die Rückerstattung verlangen.

8. Einlass, Jugendschutz und Hausordnung

Der Zutritt kann von der Einhaltung der geltenden Alters-, Sicherheits- und Einlassbestimmungen abhängig gemacht werden. Das Veranstaltungspersonal kann einen amtlichen Ausweis verlangen. Wer sein Alter nicht nachweisen kann, kann vom Einlass ausgeschlossen werden.

Alkoholische Getränke werden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen abgegeben: Bier, Wein und Apfelwein ab 16 Jahren, Spirituosen und spirituosenhaltige Mischgetränke ab 18 Jahren.

Es gilt die Hausordnung der Veranstalterin, die vor Ort ausgehängt ist. Insbesondere gilt:

Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist nicht gestattet.

Waffen, gefährliche Gegenstände, Pyrotechnik und illegale Substanzen sind verboten.

Rauchen ist nur in den dafür bezeichneten Bereichen erlaubt.

Das Veranstaltungspersonal kann Taschen- und Personenkontrollen durchführen. Wer eine Kontrolle verweigert, kann vom Einlass ausgeschlossen werden.

Die Veranstalterin kann Personen den Zutritt verweigern oder sie von der Veranstaltung ausschliessen, wenn diese gegen die Hausordnung, gesetzliche Vorschriften oder Anweisungen des Veranstaltungspersonals verstossen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

Mit dem Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert das Ticket seine Gültigkeit, sofern die Veranstalterin den Wiedereintritt nicht ausdrücklich ermöglicht (z. B. mittels Stempel oder Bändel).

9. Verlust oder Beschädigung von Tickets

Für verlorene, gestohlene oder beschädigte Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz.

Bei elektronischen Tickets ist die Käuferin bzw. der Käufer dafür verantwortlich, das Ticket vor unbefugter Verwendung zu schützen.

Ein Ticket kann nur einmal eingelöst werden. Bei mehrfach vorgelegten oder bereits entwerteten Tickets kann die Veranstalterin den Zutritt verweigern.

10. Haftung und Gesundheitsschutz

Der Aufenthalt an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung.

Die Veranstalterin haftet für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Ausgenommen davon sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Für Schäden, die Besucherinnen und Besucher selbst oder Dritte verursachen, haftet die Veranstalterin nicht, soweit sie kein Verschulden trifft.

Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig. Sofern eine Garderobe angeboten wird, gelten die dort ausgehängten Bedingungen.

Bei Konzerten und Partys kann der Schallpegel 93 dB(A) oder mehr betragen. Um Hörschäden zu vermeiden, wird das Tragen eines geeigneten Gehörschutzes dringend empfohlen. Gehörschutzpfropfen werden im Veranstaltungsbereich kostenlos abgegeben.

11. Bild- und Tonaufnahmen

An Veranstaltungen können die Veranstalterin oder von ihr beauftragte Personen Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellen. Darauf wird am Eingang mit einem gut sichtbaren Hinweis aufmerksam gemacht.

Besucherinnen und Besucher können auf solchen Aufnahmen erscheinen. Die Aufnahmen können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Berichterstattung sowie für PR- und Marketingzwecke der Veranstalterin verwendet und veröffentlicht werden. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

Wer nicht auf Aufnahmen erscheinen möchte, teilt dies nach Möglichkeit vor Ort dem Veranstaltungspersonal mit. Nachträgliche Anliegen, etwa die Entfernung eines veröffentlichten Bildes, können an [E-Mail-Adresse] gerichtet werden. Die Veranstalterin trägt berechtigten Anliegen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Rechnung.

12. Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung der Veranstalterin, abrufbar unter Datenschutzerklärung.

Bei einem Ticketkauf über Eventfrog bearbeitet zusätzlich Eventfrog personenbezogene Daten im Rahmen der Ticketbestellung, der Zahlungsabwicklung und damit verbundener Dienstleistungen. Hierfür gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen von Eventfrog.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese AGB und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Veranstalterin und den Besucherinnen und Besuchern bzw. Ticketkäuferinnen und Ticketkäufern ist Schweizer Recht anwendbar.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Veranstalterin. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

14. Änderungen der AGB

Die Veranstalterin kann diese AGB jederzeit ändern. Für bereits gekaufte Tickets gelten die zum Zeitpunkt des Kaufs gültigen AGB, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem Zweck rechtlich möglichst nahekommt.


Gaswerk Eventbar GmbH
Bahnhofstrasse 180B
6423 Seewen
 

Stand: November 2026